online Streitbeteiligung

online Streitbeteiligung

Die Europäische Kommission stellt demnächst eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge müssen seit dem 9. Januar 2016 einen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU zur Verfügung stellen.

Diese sogenannte ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution) hat das Ziel, eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten zu schaffen. Diese Streitigkeiten können sich aus dem grenzüberschreitenden Online-Verkauf von Waren oder der Bereitstellung von Dienstleistungen innerhalb der gesamten EU ergeben.

Das Ziel dieser Verordnung soll durch die Einrichtung einer Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) auf EU-Ebene und die Regelung der Zusammenarbeit mit den nationalen Stellen für die alternative Streitbeilegung erreicht werden.


Link zur OS-Plattform: OS-Plattform